Entwicklungsfelder der hessischen Weiterbildung

Mit dem neuen hessischen „Weiterbildungsbericht 2021“ fokussieren die beauftragten Wissenschaftler*innen den Untersuchungszeitraum 2016 bis 2020. Die Schwerpunktsetzungen bilden virulente Themen der hessischen Erwachsenenbildungslandschaft ab: die Systemstruktur der Weiterbildung, die Weiterbildungsbeteiligung, das Arbeitsfeld Alphabetisierung und Grundbildung sowie den hessischen Weiterbildungspakt – als strukturelle Besonderheit in der deutschen Erwachsenenbildung.

Die konsistent und sehr strukturiert herausgearbeiteten Ergebnisse der Erhebungen sind für die anstehende Novellierung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes eine gesetzlich verankerte wissenschaftliche Basis. Von daher sind die Empfehlungen der Autorinnen und Autoren von besonderer Relevanz für die bildungspolitischen Fortschreibungen im Land.

Als eine Konsequenz aus den Erhebungen formulieren die Autorinnen und Autoren unter dem Stichwort „Perspektiven und Empfehlungen“ (LAKU 2022, S. 112) eine grundlegende Handlungsmaxime: „Förderinstrumente und vor allem das Fördervolumen gilt es […] so zu gestalten, dass ein flächendeckendes Angebot an Bildungsmöglichkeiten für alle zur Verfügung steht und finanzierbar ist, dass gesellschaftlich relevante Themen nicht auf das finanzielle Engagement der Lernwilligen angewiesen sind und dass Weiterbildungseinrichtungen in der Lage sind, auch entwicklungskostenintensive Projekte voranzutreiben, wenn diese einen signifikanten gesellschaftlichen Beitrag erwarten lassen.“ Dabei identifizieren sie vier Entwicklungsfelder.

Das Erste umfasst die regionale Entwicklung und Vernetzung. Zu Recht wird auf die regionalen Unterschiede im Land hingewiesen, die sich besonders in einer disparaten Weiterbildungsbeteiligung offenbaren. Die Empfehlung, hier besondere Ausschläge nach oben und nach unten in einem Folgebericht zu untersuchen, ist absolut zu unterstützen, denn die Ursachenforschung zu den Disparitäten steht noch am Anfang. Zu bedenken wäre in einem künftigen Forschungsdesign, dass regionalen Strukturunterschieden unter Umständen auch verschiedene Ausprägungen von Professionalität zugrunde liegen – und vermutlich auch erfordern. Dass es gilt, die bereits gut ausgebauten Netzwerke in allen Regionen weiter zu intensivieren, steht im Konsens mit den strategischen Positionierungen der Volkshochschulen und auch der Organisationen der freien Träger, eine Tendenz, die nicht zuletzt auch durch den Weiterbildungspakt gestärkt wurde und wird. Ob eine Stärkung von kleinen ländlichen Regionen durch den vorgeschlagenen Betrag von jährlich 10.000 Euro zusätzlicher Strukturförderpauschale gelingen kann, darf mehr als angezweifelt werden, zumal die Summe nicht begründet wird. Wenn lebensbegleitendes Lernen mittelfristig als eine echte vierte Säule im integrativen Bildungssystem gestaltet werden soll, bedarf es einer mit den professionellen Anforderungen ernsthaft korrelierenden Förderlogik und auch eines entsprechenden Förderumfangs.

Eine ähnliche Einschätzung wäre für das zweite Entwicklungsfeld vorzunehmen, das konkludierend im Bericht benannt ist: neue und erweiterte Netzwerkstrukturen in politischer Bildung und Grundbildung. Die Schlussfolgerung, dass in beiden Arbeitsbereichen der Erwachsenenbildung Netzwerkstrukturen mit der Zivilgesellschaft und mit weiteren Akteurinnen und Akteuren aus Bildung, Gesellschaft und Wirtschaft essenziell sind, kann aus der Perspektive der Volkshochschulen nur unterstrichen werden. Mit dem Weiterbildungspakt und den Grundbildungszentren – so die Autorinnen und Autoren – sei es zudem gelungen, hier einen großen Schritt weiterzukommen, was zweifelsfrei mit den Erfahrungen der Bildungsträger korrespondiert. Offen bleibt jedoch auch hier die Frage nach konkreten Zielen und nachhaltiger Professionalität: Die Praxis, systematische politische Bildung und Grundbildung weitestgehend im Rahmen von Projektarchitekturen mit letztlich sehr bescheidenen Budgets abzubilden, wird die gewünschten Effekte – eine höhere und hinsichtlich der adressierten Milieus breiter gestreute Teilhabe – nicht erreichen können.

Die Empfehlungen des dritten Entwicklungsfelds beziehen sich auf die strukturellen Herausforderungen und die Entwicklungsperspektiven. Hingewiesen wird u. a. auf den erheblichen Investitionsbedarf im Feld der Digitalisierung, sowohl bei technischer Ausstattung als auch bei den Qualifizierungsmaßnahmen. Die Vorstellung der Autorinnen und Autoren, dass es vor allem darum gehe, Präsenzformate durch digitale Angebote zu ergänzen und zu rahmen, entstammt indes einer Vorstellung von Digitalität, die „Präsenz“ zuvorderst als physische Anwesenheit in einem Kurs- oder Seminarraum betrachtet. Hier entwickeln sich in der rezenten Erwachsenenbildung – nicht zuletzt ausgelöst durch die pandemischen Erfahrungen und durch netzkulturelle Aktivitäten – vielfältigere Zugangsweisen, Ansätze, welche die immanente Verwobenheit von analoger und digitaler Präsenz verdeutlichen (MOOCs, Barcamps, Lernbars, Meet­Ups etc.). Der Vorschlag der Forschenden, in Hessen einen Digitalisierungsfonds Wei­terbildung einzusetzen, könnte diese pädagogischen Innovationen genauso wie die technische Ausstattung wesentlich befördern. Weitere Empfehlungen in diesem Entwicklungsfeld behandeln die Kompetenzen der Professionellen im Bereich Projektmanagement. Die Fertigkeit, souverän Drittmittel unterschiedlichster Provenienz zu akquirieren und zu steuern, ist für Volkshochschulen und die Organisationen in freier Trägerschaft unabdingbar geworden. Angemahnt wird die Aufgabe der Träger, organisationales Wissen aus der Projektarbeit für die Organisationen sicherzustellen. Wir wissen aus Erfahrung: Das kann dann gelingen, wenn das Projektmanagement aus einem stabilen institutionellen Kern heraus geschieht.

Das vierte von den Autorinnen und Autoren benannte Entwicklungsfeld umfasst die Finanzierungsbedarfe und Fördermodelle. Im Vorfeld der Gesetzesnovelle, die ab 2026 in Kraft treten soll, ist es daher folgerichtig, dass der Weiterbildungsbericht mit den Empfehlungen in diesem Feld abschließt. Die Empfehlungen reflektieren die Förderrealität der Bildungsinstitutionen auf zwei Ebenen: Im Rahmen einer künftigen Projektförderung wird empfohlen, insbesondere Themenfelder zu stärken, die innovativ sind, in denen Experimentierfelder eröffnet werden. Daueraufgaben der Träger, wie politische Bildung, Grundbildung oder Inklusion, sind neben den bereits heute im Gesetz verankerten Angebotsfeldern langfristig über institutionelle Fördermodi abzusichern, um den gewichtigen Herausforderungen zu entsprechen. Bei der Bewertung der möglichen Fördermodelle kommt die in den vergangenen zwei Jahrzehnten erkennbare Veränderung der Bildungsformate ins Spiel. Für eine verlässliche finanzielle Basis, wie sie im Bericht eingefordert wird, muss dieser Wandel Berücksichtigung finden. Eine neue Förderlogik kann nicht länger ausschließlich an der Vergütung von Stundenquantitäten („Unterrichtseinheiten“) orientiert sein, sondern bedarf einer weitaus differenzierteren Herangehensweise. Hierzu werden z. B. dynamisierte Kontingentierungen vorgeschlagen und – in Anlehnung an das jüngst verabschiedete Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – auch eine Kombination aus Personalförderung und variablen Förderanteilen. Diese Empfehlung ist wegweisend und von enormer Bedeutung für die Zukunft der öffentlich finanzierten Erwachsenenbildung. Befremdetes Kopfschütteln werden in der Bildungsrealität einzelne Förderbeispiele des Berichtes erzeugen: Mit einer empfohlenen zusätzlichen Grundbildungspauschale von 5.000 Euro pro Jahr pro Einrichtung ist heutzutage gerade einmal der tariflich vereinbarte Lohnzuwachs eines Trägers ausgeglichen. Es täte der etablierten Fachwissenschaft wie der Bildungspolitik gut, sich mit einem Förderumfang für die Erwachsenenbildung und somit für das lebensbegleitende Lernen auseinanderzusetzen, der sich strukturell dem des Schul- und Hochschulbetriebs annähert.

Literatur

LAKU – Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen, in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Kultusministerium. (2022). Weiterbildungsbericht Hessen 2021. Wiesbaden. https://kultusministerium.hessen.de/infomaterial/weiterbildungsbericht-hessen-2021

Autor

Christoph Köck, Dr., Verbandsdirektor des Hessischen Volkshochschulverbandes e. V. und Mitglied im Vorstand des Landeskuratoriums für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen.

Review

Dieser Beitrag wurde nach der qualitativen Prüfung durch die Redaktionskonferenz am 10.11.2022 zur Veröffentlichung angenommen.

This article was accepted for publication following the editorial meeting on the 10th of November 2022.