Editorial

Datenbasiertes und indikatorengestütztes Bildungsmonitoring, kontinuierliche Bildungsberichterstattung, Expertisen und Evaluationen unterschiedlichen Ausmaßes und unterschiedlicher Formate stellen wichtige Instrumente dar, um Entwicklungen, Tendenzen sowie aktuelle Herausforderungen im Bildungssystem und seinen Teilbereichen systematisch zu erfassen, zu beschreiben und zu dokumentieren (zu den verschiedenen Begriffen siehe Rürup et al. 2016). Dabei erfüllen solche Gesamtschauen auf das Bildungssystem oder auf Teilbereiche davon verschiedene Funktionen und werden auf vielfältige Weise rezipiert und genutzt. So sind sie nicht nur Informations- und Legitimationsmedien gegenüber der Öffentlichkeit, die etwa über Steuern das Bildungssystem mitfinanziert; sie sind auch Grundlage für bildungspolitische Diskussionen und (Steuerungs-)Entscheidungen – zumal, wenn sie von der Politik in Auftrag gegeben worden sind und darüber mit bestimmten Intentionen, Zielen und Erwartungen verbunden sind. Nicht zuletzt können sie Ausgangspunkt für spezifische erziehungswissenschaftliche Forschung und Analysen rund um Lern-, Bildungs- und Erziehungsprozesse sein und hierbei Anlass für kritische Einschätzungen und weiterführende Fragen bieten.

Auch in der Erwachsenenbildung spielen Bildungsmonitoring und Bildungsberichterstattung auf internationaler, nationaler wie regionaler Ebene eine wichtige Rolle für bildungspolitische Entscheidungsträger, regen erwachsenenbildnerische Forschung an und bereichern fachliche Diskurse (z. B. Adult Education Survey [AES], Programme for the International Assessment of Adult Competencies [PIAAC], wbmonitor, VHS-Statistik etc.). Ihre Heterogenität hinsichtlich der unterschiedlichen Zielsetzungen, konkreten Untersuchungsgegenstände sowie der methodischen Herangehensweisen eröffnen unterschiedliche Perspektiven auf das Lern- und Bildungsgeschehen in der Erwachsenenbildung. Bereits 2011 haben die Hessischen Blätter das Thema Bildungsmonitoring aufgegriffen und nach „Ansätzen und Klärungsbedarfen“ (hvv 2011) gefragt. Neben dem Versuch, die Vielzahl an Ansätzen zu kategorisieren und zu ordnen, wurde u. a. auch kritisch hinterfragt, inwiefern sich damit ein „neues Steuerungsregime“ (ebd., S. 304) entwickelt und was dies für die Erwachsenenbildung(-swissenschaft) bedeutet.

Die vorliegende Ausgabe der Hessischen Blätter für Volksbildung widmet sich dem aktuellen, 2022 veröffentlichten „Weiterbildungsbericht Hessen 2021“ als einem länderspezifischen, somit regionalen Beispiel für eine solche Bildungsberichterstattung.1 Sie stellt den Bericht in einigen zentralen Grundzügen vor und fragt anhand ausgewählter Aspekte nach disziplinären, forschungsbezogenen Anknüpfungspunkten und Bezügen. Inwiefern ist ein bildungspolitisch initiierter Bericht auch von erziehungswissenschaftlicher Relevanz? Worin liegen die Chancen, aber auch die Risiken?2

Bevor die einzelnen Beiträge skizziert werden, erfolgt eine kurze Einordnung des Gegenstandes: Was genau ist der „Weiterbildungsbericht Hessen“?

Das hessische Weiterbildungsgesetz (HWBG) hält die regelmäßige Erstellung eines solchen Berichtes als Aufgabe fest (§ 19, Absatz 1). Dieser soll Auskunft darüber geben, ob und wie die im Weiterbildungsgesetz vorgesehenen Ziele, wie sie in verschiedenen Paragrafen festgehalten sind (u. a. flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Bildungsangeboten, breites Pflichtangebot, Förderung der Weiterbildungsbeteiligung, Ausrichtung des Lernens Erwachsener auf individuelle, regionale und gesellschaftliche Bildungsbedürfnisse, komplementäre und ergänzende Aufgaben von Volkshochschulen, freien Trägern und lokalen Kooperationsverbünden), in einem bestimmten Berichtszeitraum erreicht worden sind und das Weiterbildungsgesetz somit seine Aufgabe erfüllt. Dies bezieht sich gleichermaßen auf quantitative wie qualitative Aussagen. Der Bericht nimmt hierfür retrospektiv einen Zeitraum von ca. fünf Jahren in den Blick und analysiert datenbezogen die in dieser Zeit stattgefundenen Aktivitäten, Maßnahmen und Kooperationen öffentlich geförderter Erwachsenenbildung. Zugleich nimmt der Bericht Bezug auf im Zeitraum aktuell gewordene Themen und Fragen, auf die Weiterbildung mit entsprechenden Angeboten und Projekten reagiert. Aus den Befunden und Erkenntnissen leitet er prospektiv Empfehlungen ab, die handlungsleitend für politische Entscheidungsträger sein können, etwa bei anstehenden Änderungen oder Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen (in diesem Fall: Novellierung des HWBG 2025). Beauftragt wird der Weiterbildungsbericht vom Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen (LAKU), einem Gremium der Politikberatung, sowie dem Hessischen Kultusministerium. Als Autorinnen und Autoren wurden bislang immer Erziehungswissenschaftler*innen gewonnen, denen eine Expertise im Feld der Erwachsenenbildung oder in Teilbereichen davon zugeschrieben wird.

Der aktuell vorliegende „Weiterbildungsbericht Hessen 2021“ ist bereits der vierte, der seit dem Jahr 2005 erstellt wurde. Er reiht sich somit in eine Folge von Berichten ein, mit denen die hessische Weiterbildungslandschaft in ihren Entwicklungstendenzen seit knapp 15 Jahren kontinuierlich beschrieben wird. Ein Blick in die vorliegenden Berichte zeigt, dass neben wiederkehrenden und damit sich stets fortschreibenden Kapiteln, etwa zur Systemstruktur der Weiterbildung in Hessen (u. a. Anbieter, Finanzen, Personal- und Teilnehmendenstruktur) oder zur Weiterbildungsbeteiligung, jeweils spezifische Aspekte als Schwerpunkte der Berichte fokussiert werden. Diese ergeben sich aus aktuellen Bedarfen bzw. greifen gesellschaftlich relevant gewordene Themen ihrer Zeit auf. Die Berichte lassen sich damit als eigenständige Dokumente lesen, insofern sie bestimmte Trends oder Reaktionen auf gesellschaftspolitische Ereignisse sichtbar machen (so beispielsweise die Zunahme an Integrationskursen in Folge der Fluchtbewegungen im Jahr 2015). Sie hängen aber auch miteinander zusammen, insofern sie Entwicklungen kontinuierlich beobachten und Veränderungen aufzeigen, für deren Erklärungen dann weiterführende Analysen vorgenommen werden können; so beispielsweise im Hinblick auf die Frage, an welchen soziodemografischen Merkmalen sich Weiterbildungsbeteiligung bemessen lässt oder wie sich die Anbieterstruktur im Laufe der Zeit verändert. Hier verweisen alle Berichte allerdings auch darauf, dass die in den Berichten vorgenommenen punktuellen Analysen nur vorsichtige Interpretationen zulassen, etwa in Bezug auf festgestellte Schwankungen in der Weiterbildungsbeteiligung.

Der von Peter Faulstich und Dieter Gnahs erstellte erste Weiterbildungsbericht wurde 2005 unter dem Titel „Lebensbegleitendes Lernen: Weiterbildungsstrukturen und Trends“ veröffentlicht (vgl. Landeskuratorium für Weiterbildung 2005). Kern dieses Berichtes war eine Weiterbildungsumfrage, die zusammen mit weiteren Daten, etwa aus der Volkshochschulstatistik, aber auch mit Experteninterviews Auskunft u. a. über die Vielfalt der Weiterbildungsangebote, die jeweils spezifischen Zielgruppen, Finanzierungsgrundlagen, Personalausstattung sowie Einschätzungen zur Weiterentwicklung der hessischen Weiterbildung gab. Den Weiterbildungsbericht 2010 haben Michael Schemmann und Wolfgang Seitter verfasst (vgl. Landeskuratorium für Weiterbildung und Lebensbegleitendes Lernen 2011; Schemmann & Seitter 2014). Er stellt zum einen eine Fortschreibung des vorangegangenen Berichtes hinsichtlich der Weiterbildungsstruktur dar, wobei über eine Vollerhebung der Anbieterstruktur auch solche Einrichtungen mit ihrem Angebotsspektrum in den Blick geraten, die nicht über das Weiterbildungsgesetz gefördert werden. Zum anderen erweitert er den Blick auf weitere Aspekte und Dimensionen, so etwa die Teilnahmestruktur, die politische Steuerung über förderpolitische Anreize (Programm- und Projektförderung) oder die Ebene des Weiterbildungspersonals und dessen beruflich-professionelle Identität.

Der Bericht von 2015, erarbeitet von Timm C. Feld, Wolfgang Seitter und Michael Schemmann (vgl. Landeskuratorium für Weiterbildung und Lebensbegleitendes Lernen 2016), beschäftigt sich erneut mit der Anbieter- und Teilnahmestruktur, geht aber ebenso auf die Schwerpunktthemen Alphabetisierung und Grundbildung, Weiterbildung und Ehrenamt sowie politische Erwachsenenbildung ein.

Der Weiterbildungsbericht 2021 (Autorinnen und Autoren: Birte Egloff, Dörthe Herbrechter, Michael Schemmann und Bernhard Schmidt-Hertha) ist explizit als Fortschreibung des Berichtes von 2015 konzipiert und befasst sich ebenfalls mit der Systemstruktur der hessischen Weiterbildung und der Weiterbildungsbeteiligung in Hessen. Zum zweiten Mal wird das Thema Alphabetisierung/Grundbildung bearbeitet. Gegenstand der Betrachtung sind außerdem der „Weiterbildungspakt“, eine Programmlinie, die Weiterbildung im Kontext lebensbegleitenden Lernens in Hessen fördert und den durch das Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen in Hessen (Volkshochschulen, Einrichtungen der freien Träger, Hessischer Volkshochschulverband und Akademie Burg Fürsteneck) die Möglichkeit gibt, innovative und kooperative Projekte in verschiedenen Bereichen zu beantragen und durchzuführen.

Forschungsmethodisch arbeiten die Autorinnen und Autoren vom ersten Bericht an mit einem Mix aus quantitativen und qualitativen Zugängen: So werden vorhandene Daten sekundärstatistisch ausgewertet oder – sofern diese als nicht aussagekräftig genug für bestimmte Analysen eingeschätzt werden – eigene quantitative Daten erhoben. Hinzu kommen Dokumentenanalysen von Texten, die das Kultusministerium zur Auswertung zur Verfügung stellt (z. B. Anträge auf Programm- und Projektmittel, Zwischen- und Endberichte von Projekten, Protokolle und Vortragspräsentationen), sowie Experteninterviews und Gruppendiskussionen mit verschiedenen Protagonistinnen und Protagonisten sowie Akteurinnen und Akteuren der hessischen Erwachsenenbildung/Weiterbildung auf verschiedenen Ebenen.

Den hessischen Weiterbildungsbericht zum alleinigen Gegenstand der Ausgabe einer erwachsenenbildnerischen Fachzeitschrift zu machen, birgt gewisse Risiken in sich und wirft einige Fragen auf, auf die an dieser Stelle abschließend kurz eingegangen werden soll.

Der Weiterbildungsbericht ist zuallererst ein bildungspolitisches Dokument, das unter bestimmten Rahmenbedingungen, mit unterschiedlichen Interessen seitens der Beteiligten und mit bestimmten Erwartungen an seine Inhalte entstanden ist. Folglich ist es nicht unbedingt eine Textsorte, die im Mittelpunkt einer Fachzeitschrift steht und sich an ein Fachpublikum richtet. Auch wenn Erziehungswissenschaftler*innen für die Erstellung des Berichtes engagiert worden sind und diese mit entsprechendem fachlichen Hintergrund sowie sozialwissenschaftlichen Methoden an die Analysen herangegangen sind: Die Erstellung eines solchen Berichtes unterscheidet sich von üblichen Forschungsprojekten mit erziehungswissenschaftlichem Erkenntnisinteresse, etwa wenn mit den Auftraggebern kommunikativ im Vorfeld abgestimmt wird, welche Expertinnen und Experten befragt werden sollen, welchen Perspektiven damit eine besondere Aufmerksamkeit gegeben wird und welche nicht berücksichtig werden oder auch auf welche Datensysteme zugegriffen wird oder welche Fokussierungen im Bericht vorgenommen werden sollen.

Letztlich sind für die politischen Entscheidungsträger nicht die fachdisziplinären Bezüge und Erkenntnisse von Bedeutung, sondern vor allem das, was sich in Form von Empfehlungen für die weitere Arbeit auf Ministeriumsebene förderpolitisch daraus ableiten, im politischen Kontext diskutieren und ggf. durchsetzen lässt. Aus Sicht der Erwachsenenbildungspraxis ist vornehmlich von Interesse, welche Konsequenzen sich daraus für die eigene Einrichtung bzw. den jeweiligen Bereich ziehen lassen, ob daraus Vorteile oder Nachteile erwachsen und so die eigene Arbeit eher befördert oder behindert wird. Gleichzeitig bildet dies die Grundlage für Diskussions- und Aushandlungsprozesse in bildungspolitischen Gremien und Ausschüssen, in denen sowohl Bildungspolitik wie Erwachsenenbildungspraxis mitwirken. Insofern ist der Weiterbildungsbericht ein Dokument, das Themensetzungen vornimmt und kontrolliert in Debatten einspeist.

So stellt sich als Nächstes die Frage, worin das fachdisziplinäre Erkenntnisinteresse an einem regionalen Weiterbildungsbericht bzw. an seiner Thematisierung in einer Fachzeitschrift der Erwachsenenbildung liegen könnte. Neben der auch für die Fachdisziplin interessanten Frage, wie sich die Erwachsenenbildung/Weiterbildung als Bezugssystem lebensbegleitenden Lernens gestaltet und entwickelt, welche Fort- und Rückschritte oder Schwankungen eventuell auszumachen sind und – an eine solche Beschreibung anknüpfend – wie sich diese möglicherweise erklären lassen, bietet der Weiterbildungsbericht zahlreiche inhaltliche Anknüpfungspunkte für weiterführende (Forschungs-)Fragen – nicht nur auf der organisationsbezogenen Ebene. Welche Schlussfolgerungen lassen sich beispielsweise für die Professionalisierung des Erwachsenenbildungspersonals ziehen? Wie sieht die Sicht der Teilnehmenden auf bestimmte Aspekte aus, die bislang in noch keinem Bericht berücksichtigt worden ist? Welche Themen und Bedarfe werden zukünftig eine Rolle spielen und Einfluss auf die Erwachsenenbildung haben (z. B. Coronapandemie, Nachhaltigkeit, Digitalisierung)? Schließlich: Welche anderen Aktivitäten jenseits öffentlich geförderter Erwachsenenbildung tragen zu ihrer Konstituierung bei? Außerdem kann auch das Nichtthematisierte in einem Bericht das Interesse wecken, gerade diese blinden Flecken zu erforschen. Was wird wie berichtet und wie könnte das anders aussehen? Warum werden bestimmte Themen in einem Bericht in den Vordergrund gerückt und andere nicht? In diesem Sinne regt der Weiterbildungsbericht zu erziehungswissenschaftlich relevanten Fragen an; er lädt auch zu kritischen Auseinandersetzungen ein, beispielsweise auf forschungsmethodischer Ebene.

Die nun folgenden Beiträge versuchen, dies in den Blick zu nehmen und somit die Balance zwischen dem bildungspolitischen Anspruch und dem fachwissenschaftlichen Interesse zu halten. Inwiefern dies gelungen ist, bleibt der Einschätzung der Lesenden überlassen.

Wie ist die vorliegende Ausgabe aufgebaut? Insgesamt besteht sie aus drei Teilen: Der erste Teil dient als Einleitung und Rahmung. Der zweite Teil stellt einige ausgewählte Befunde aus dem Weiterbildungsbericht Hessen vor. Der Fokus liegt dabei auf einer allgemeinen Überblicksdarstellung zu Entwicklungen der hessischen Weiterbildung im Zeitraum von 2016 bis 2020 sowie auf den beiden Themenbereichen Alphabetisierung/Grundbildung und politische Bildung. Der dritte Teil kommentiert die Erkenntnisse des Weiterbildungsberichtes aus Sicht von zentralen Akteurinnen und Akteuren der hessischen Weiterbildung.

Zu den Beiträgen im Einzelnen:

Der einführende Beitrag „Weiterbildungsberichterstattung im Kontext von Bildungspolitik und Bildungsforschung“ von Harm Kuper nimmt eine allgemeine Perspektive auf Bildungsberichterstattung ein. Ausgehend von dem Vergleich mit dem Bereich Schule zeigt der Text anhand einiger Beispiele auf, was die Besonderheiten der Bildungsberichterstattung im heterogenen Feld der Erwachsenenbildung und Weiterbildung ausmachen, inwiefern die datenbasierte Beobachtung verschiedener Aspekte der Erwachsenenbildung zu ihrer Konstituierung beiträgt und welche Rolle erziehungswissenschaftlicher Forschung dabei zukommt.

Auch der zweite Beitrag in diesem ersten Teil versteht sich als einleitend, bezieht sich dabei jedoch explizit auf den aktuellen „Weiterbildungsbericht Hessen“. Die Autorin Katrin Kraus befragt diesen nach seinen grundlegenden Funktionen, die sie dann in thesenartiger Form darstellt und diskutiert. Neben der Legitimations- und Rechenschaftsfunktion sowie dem bildungspolitischen „Agenda-Setting“ legt der Bericht – so ihre Erkenntnis – das besondere Systemverständnis offen, das für die Weiterbildung als „geteilte Steuerung“ zwischen Bildungspolitik, Bildungsanbietern und -einrichtungen sowie teilnehmenden Erwachsenen beschrieben werden kann.

Der zweite Teil des Schwerpunktheftes beginnt mit dem Beitrag „Entwicklung der hessischen Weiterbildung vor der Pandemie“ von Bernhard Schmidt-Hertha, der sich mit einigen ausgewählten Befunden des Weiterbildungsberichtes befasst. Zunächst gibt der Autor einen Einblick in bestimmte Entwicklungstendenzen der Erwachsenenbildung in Hessen. Grundlage seiner Ausführungen sind Daten aus dem wbmonitor sowie der Volkshochschulstatistik. Obwohl diese bezüglich ihrer Aussagekraft auch als begrenzt einzuschätzen sind, machen sie vor allem auf regional unterschiedliche Entwicklungen aufmerksam sowie auf veränderte Finanzierungsstrukturen in Volkshochschulen, die sich mit der Zunahme an Integrationskursen und damit verbundenen Folgen für andere Programmbereiche erklären lassen.

Der Beitrag von Birte Egloff mit dem Titel „Alphabetisierung und Grundbildung in Hessen – komplexe Bildungsdienstleistung im Schnittfeld von Wissenschaft, Erwachsenenbildung und Politik“ befasst sich mit dem Thema Alphabetisierung und Grundbildung, einem Thema, das in den vergangenen Jahren nicht zuletzt aufgrund empirischer Studien zum quantitativen Ausmaß von funktionalem Analphabetismus und geringer Literalität zunehmend in den Blick von Bildungspolitik, erwachsenenpädagogischer Praxis und erziehungswissenschaftlicher Forschung geraten ist. Der Artikel skizziert zentrale Aktivitäten in Hessen und fokussiert dabei insbesondere die Arbeit der neu gegründeten Grundbildungszentren, deren Aufgabe es ist, Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit dauerhaft in der Weiterbildungslandschaft zu verankern und zu vernetzen. Nicht nur mit Blick auf die Pandemie und damit verbundene Änderungen der Arbeit stellen sich dabei zahlreiche Herausforderungen, die vom Beitrag mit Blick auf Weiterentwicklung des Themas angesprochen werden.

Den Blick auf die Entwicklung der politischen Erwachsenenbildung werfen Michael Schemmann und Thomas Theurer in ihrem Beitrag „‚… weil es ist ja ein mar­ginaler Bereich‘. Begründungslogiken und Themenkonjunkturen der politischen Erwachsenenbildung in Hessen“. Auf Basis der Auswertung von qualitativen Experteninterviews diskutieren die beiden Autoren, inwiefern der Bereich im Land Hessen durchaus an Bedeutung gewonnen hat, auch wegen umfassender Förderung durch den vom Land Hessen aufgelegten Weiterbildungspakt. Dabei – so stellen sie fest – geraten große gesellschaftsrelevante Themen vor allem in ihren lokalen Ausprägungen und Differenzierungen in den Fokus, was die These einer Marginalisierung politischer Bildung relativiert und die einer „glokalisierten“ Charakterisierung stützt.

Der dritte Teil des Schwerpunktheftes bildet eine doppelte Perspektive ab: Vorstandsmitglieder des Landeskuratoriums für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen (Johannes Oberbandscheid, Silke Töpfer, Christoph Köck sowie Hartmut Piekatz und Matthias Feuerstein) kommentieren den Bericht zum einen aus Sicht dieses bildungspolitischen Gremiums, das maßgeblich an der Gestaltung von Weiterbildung in Hessen beteiligt ist; zum anderen aus den Perspektiven der jeweiligen Verbände und Einrichtungen, die sie in diesem Gremium auch repräsentieren und vertreten.

Literatur

hvv – Hessischer Volkshochschulverband. (Hrsg.) (2011). Hessische Blätter für Volksbildung, 61(4): Datenbasiertes Bildungsmonitoring – Ansätze und Klärungsbedarfe. http://doi.org/10.3278/HBV1104W

LAKU – Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen, in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Kultusministerium. (2022). Weiterbildungsbericht Hessen 2021. Wiesbaden. https://kultusministerium.hessen.de/infomaterial/weiterbildungsbericht-hessen-2021

Landeskuratorium für Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Kultusministerium. (2005). Weiterbildungsbericht Hessen. Lebensbegleitendes Lernen: Weiterbildungsstrukturen und -trends. Wiesbaden.

Landeskuratorium für Weiterbildung und Lebensbegleitendes Lernen in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Kultusministerium. (2010). Weiterbildungsbericht Hessen 2010. Wiesbaden.

Landeskuratorium für Weiterbildung und Lebensbegleitendes Lernen in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Kultusministerium. (2016). Weiterbildungsbericht Hessen 2015. Wiesbaden.

Rürup, M., Fuchs, H.-W. & Weishaupt, H. (2016). Bildungsberichterstattung – Bildungsmonitoring. In H. Altrichter & K. Maag Merki (Hrsg.), Handbuch Neue Steuerung im Schulsystem (2., überarb. u. aktual. Aufl., S. 411–437). Wiesbaden: Springer VS.

Schemmann, M. & Seitter, W. (Hrsg.). (2014). Weiterbildung in Hessen. Eine mehrperspektivische Analyse. Wiesbaden: Springer VS.

Autorin

Birte Egloff, Dr., Akademische Oberrätin am Fachbereich Erziehungswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Vgl. LAKU 2022. Der Bericht findet sich zum Downloaden unter folgendem Link: https://kultusministerium.hessen.de/infomaterial/weiterbildungsbericht-hessen-2021.

An der Gestaltung und Konzeption der Ausgabe waren neben mir (B. E.) Dörthe Herbrechter, Michael Schemmann und Bernhard Schmidt-Hertha beteiligt.